
Häufige Fragen zum Holzvergaser HVG II 15
Unser HVG II 15 überzeugt durch Effizienz, Langlebigkeit und Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Scheitholzvergasers.
1. Was zeichnet den HVG II 15 besonders aus?
Der HVG II 15 ist ein moderner Scheitholzvergaser mit 18 kW Leistung
und einer Füllraumtiefe von 56 cm. Er überzeugt durch:
- saubere und effiziente Verbrennung mit unterem Abbrand
- modulierenden Saugzuglüfter und Schwelgasabsaugung
- einfache Reinigung und Bedienung über Reinigungshebel und Frontzugang
- kompakte Bauweise mit geringem Puffervolumen (mind. 990 l)
Der Kessel wird komplett montiert geliefert, ist BEG-/KfW-Förderfähigkeit projektbezogen zu prüfen
und enthält bereits die Inbetriebnahme durch NMT.
2. Welche Voraussetzungen gelten für den Betrieb und die Inbetriebnahme?
- Die Anlage muss hydraulisch, elektrisch und rauchgasseitig vollständig angeschlossen sein.
- Der Betreiber muss anwesend sein und für ausreichend Brennstoff und Wärmeabnahme sorgen.
- Ein Pufferspeicher von mindestens 990 l (nach BImSchV) ist Pflicht.
- Der Kessel darf nur mit naturbelassenem Scheitholz (Restfeuchte 13–18 %) betrieben werden.
- Eine Rücklaufanhebung über 60 °C ist zwingend erforderlich, um Kondensat- und Korrosionsschäden zu vermeiden.
3. Welche Wartung und Reinigung sind erforderlich?
Für einen störungsfreien Betrieb ist eine regelmäßige Reinigung wichtig:
- wöchentlich: Entaschung und Reinigung der unteren Brennkammer, Bedienung der Wärmetauscherhebel
- monatlich: Kontrolle des Rauchgaszugs und Reinigung des Saugzuglüfters
- jährlich: Wartung durch einen Fachbetrieb (z. B. Kontrolle von Dichtungen, Fühlern, Ablaufsicherung)
Die Reinigung sollte immer im abgekühlten Zustand (unter 60 °C) erfolgen.
4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für den HVG II 15?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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