
Häufige Fragen zum Holzvergaser HVG III 30
Unser HVG II 15 überzeugt durch Effizienz, Langlebigkeit und Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Scheitholzvergasers.
1. Was zeichnet den HVG III 30 besonders aus?
Der HVG III 30 ist ein moderner Holzvergaserkessel mit
lambdageregelter Verbrennung und Touchscreen-Steuerung.
Er bietet einen großen Füllraum, einen leisen Saugzuglüfter, Schwelgasabsaugung
für rauchfreies Nachlegen sowie einen integrierten Pelletflansch
zur Nachrüstung zum Kombikessel. Optional sind Automatikzündung und
Internetmodul/App verfügbar – für effizienten, sauberen und komfortablen Betrieb.
2. Welche Voraussetzungen gelten für den Betrieb und die Inbetriebnahme?
Für die Inbetriebnahme muss die Anlage vollständig hydraulisch, elektrisch
und rauchgasseitig angeschlossen sein; der Betreiber ist anwesend und sorgt für
Brennstoff sowie Wärmeabnahme. Erforderlich ist ein Pufferspeicher von mindestens
1.595 Litern. Die Inbetriebnahme erfolgt durch autorisierte Fachpartner
der Neue Heizung GmbH.
3. Welche Wartung und Reinigung sind erforderlich?
Der HVG III 30 ist wartungsfreundlich konstruiert: Die halbautomatische
Wärmetauscherreinigung erfolgt über außenliegende Reinigungshebel; alle
Wartungsöffnungen sind frontseitig zugänglich. Die Entaschung geschieht über den
integrierten Aschekasten. Regelmäßig sollten Brennkammer und Dichtungen
kontrolliert, Wärmetauscherzüge gereinigt und das Abgasrohr geprüft werden –
so bleibt die Verbrennung dauerhaft effizient und emissionsarm.
4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für den HVG III 30?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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