
Häufige Fragen zum Holzvergaser HVG IV 15 (18 kW, Lambda)
Unser HVG II 15 überzeugt durch Effizienz, Langlebigkeit und Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Scheitholzvergasers.
1. Was zeichnet den HVG IV 15 besonders aus?
Der HVG IV 15 ist ein moderner Scheitholzvergaserkessel mit
lambdageregelter Verbrennung, großem XXL-Füllraum und intuitiver Touch-Steuerung.
Durch wassergeführte Brennkammer, Edelstahl-Einhangbleche und Primär-/Sekundärluftmotoren
arbeitet er besonders effizient, emissionsarm und komfortabel.
Optional kann der Kessel dank integriertem Pelletflansch zum Kombikessel nachgerüstet werden.
2. Welche Voraussetzungen gelten für den Betrieb und die Inbetriebnahme?
Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage vollständig hydraulisch, elektrisch und
rauchgasseitig installiert sein.
Der Betreiber sollte anwesend sein und für Brennstoff und Wärmeabnahme sorgen.
Erforderlich ist ein Pufferspeicher mit mindestens 1.860 Litern.
Die Inbetriebnahme erfolgt ausschließlich durch Fachpartner der Neue Heizung GmbH.
3. Welche Wartung und Reinigung sind erforderlich?
Der HVG IV 15 ist besonders wartungsfreundlich konstruiert.
Die Wärmetauscher werden über außenliegende Reinigungshebel halbautomatisch gesäubert,
und der Aschekasten ist leicht zugänglich.
Alle Wartungsöffnungen sind frontseitig angeordnet, sodass Reinigung und Entaschung
schnell und unkompliziert durchgeführt werden können.
4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für den HVG II 15?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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