
Häufige Fragen zum Holzvergaser HVG IV 30
Unser HVG IV 30 überzeugt durch Effizienz, Langlebigkeit und Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Scheitholzvergasers.
1. Was zeichnet den HVG IV 30 besonders aus?
Der HVG IV 30 ist ein leistungsstarker Scheitholzvergaserkessel mit
lambdageregelter Verbrennung, großem XXL-Füllraum (bis 220 l) und intelligenter Touch-Steuerung.
Dank wassergeführter Brennkammer, Edelstahl-Einhangblechen und automatischer Schwelgasabsaugung arbeitet der Kessel
hocheffizient und nahezu emissionsfrei.
Durch den integrierten Pelletflansch kann der HVG IV 30 jederzeit zum Kombikessel aufgerüstet werden.
2. Welche Voraussetzungen gelten für den Betrieb und die Inbetriebnahme?
Für die Inbetriebnahme des HVG IV 30 muss die Anlage vollständig
hydraulisch, elektrisch und rauchgasseitig angeschlossen sein.
Der Betreiber sollte zum Termin anwesend sein und für ausreichend Brennstoff
sowie Wärmeabnahme sorgen.
Erforderlich ist ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 2.640 Litern.
Die Inbetriebnahme erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Fachpartner der
Neue Heizung GmbH.
3. Welche Wartung und Reinigung sind erforderlich?
Der HVG IV 30 ist besonders wartungsfreundlich konzipiert:
Die Wärmetauscher werden halbautomatisch über außenliegende Reinigungshebel gereinigt,
alle Wartungsöffnungen sind frontseitig zugänglich.
Der integrierte Aschebehälter sorgt für eine saubere und einfache Entleerung.
Regelmäßige Sichtprüfungen der Brennkammer und eine Reinigung der Luftkanäle
sichern dauerhaft hohe Effizienz und niedrige Emissionen.
4. Ist der HVG IV 30 förderfähig?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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