
Häufige Fragen zum Holzvergaser HVG III 15 (18 kW, Lambda)
Unser HVG II 15 überzeugt durch Effizienz, Langlebigkeit und Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Scheitholzvergasers.
1. Was zeichnet den HVG II 15 besonders aus?
Der NMT HVG III 15 ist ein moderner Holzvergaserkessel mit lambdageregelter Verbrennung
und intuitiver Touchscreen-Steuerung.
Er bietet höchste Effizienz bei gleichzeitig geringem Emissionsausstoß.
Durch die serienmäßige Lambdasonde wird der Abbrand automatisch an die Holzqualität angepasst,
wodurch eine saubere, sparsame und konstante Wärmeleistung gewährleistet ist.
Zudem kann der Kessel bei Bedarf zum Kombikessel mit Pelletbrenner nachgerüstet werden.
2. Welche Voraussetzungen gelten für den Betrieb und die Inbetriebnahme?
Für den Betrieb des HVG III 15 ist ein Pufferspeicher mit mindestens
990 Litern erforderlich.
Die Anlage muss hydraulisch, elektrisch und rauchgasseitig vollständig installiert sein,
bevor sie durch Fachpersonal der Neue Heizung GmbH in Betrieb genommen wird.
Der Betreiber sollte dabei anwesend sein, für ausreichend Brennstoff sorgen
und die Wärmeabnahme gewährleisten.
3. Welche Wartung und Reinigung sind erforderlich?
Der HVG III 15 verfügt über ein durchdachtes Reinigungssystem mit außenliegenden Reinigungshebeln,
einem integrierten Aschebehälter und optimal angeordneten Wartungsöffnungen.
Die Wärmetauscher lassen sich halbautomatisch reinigen, während die Entaschung bequem
von vorn erfolgt.
Eine regelmäßige Sichtprüfung der Brennkammer und der Dichtungen wird empfohlen,
um eine dauerhaft effiziente und sichere Verbrennung zu gewährleisten.
4. Ist der HVG III 15 förderfähig und wie läuft die Förderung ab?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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