Stand der Informationen: 28. August 2026
Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Es ersetzt das frühere Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und schafft die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ab. Eigentümerinnen und Eigentümer haben damit wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.
Was gilt seit Ende Juli 2026?
- Die einheitliche 65-%-Vorgabe für Neu- und Bestandsgebäude entfällt.
- Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Hybridlösungen sowie grundsätzlich auch Gas- und Ölheizungen bleiben als Optionen möglich.
- Für Brennstoffe gelten langfristige Anforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045.
- Die kommunale Wärmeplanung läuft parallel weiter und kann für die strategische Entscheidung im jeweiligen Ort wichtig sein.
Heizungsförderung 2026: 30 bis maximal 80 Prozent
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt. Im KfW-Programm 458 beträgt der Zuschuss für förderfähige klimafreundliche Heizungen seit dem 21. Juli 2026 abhängig von Maßnahme und persönlichen Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 Euro Kosten berücksichtigt.
Die genaue Förderhöhe hängt unter anderem vom Heizsystem, der Selbstnutzung, dem Einkommen und möglichen Bonusvoraussetzungen ab. Eine pauschale Förderzusage für ein einzelnes Produkt ist deshalb nicht seriös.
Wichtig vor der Beauftragung
Für den KfW-Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW geforderte aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Der eigentliche Antrag wird vom Antragstellenden im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.
Die Neue Heizung GmbH unterstützt Sie bei der technischen Einordnung, der Auswahl einer passenden Heizlösung und den fachunternehmerseitig erforderlichen Förderunterlagen.
Aktuelle KfW-Förderbedingungen · Informationen der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz