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Wärmewende 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz & Wärmenetzpaket

Wärmewende 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz & Wärmenetzpaket
Von Geothermie-Beschleunigung bis GEG-Anpassung: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Aktualisiert am 28. August 2026

Die Wärmewende hat im Sommer 2026 einen neuen Rechtsrahmen erhalten. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Zusätzlich hat die Bundesregierung am 26. August 2026 Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket beschlossen.

1. Mehr Wahlfreiheit bei der Heizung

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die pauschale Vorgabe entfallen, jede neue Heizung müsse mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer können die Heiztechnik stärker nach Gebäude, Wirtschaftlichkeit und örtlicher Infrastruktur auswählen. Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin staatlich gefördert.

2. Förderung wurde zum 21. Juli 2026 angepasst

Für förderfähige Heizungen liegt der KfW-Zuschuss für Privatpersonen aktuell – abhängig von den Voraussetzungen – zwischen 30 und maximal 80 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt derzeit 28.000 Euro.

3. Wärmenetze bleiben ein wichtiger Baustein

Die Bundesregierung hat am 26. August 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen. Ziel sind bessere Investitionsbedingungen, mehr Preistransparenz und ein schnellerer Ausbau klimafreundlicher Nah- und Fernwärme. Nach Angaben der Bundesregierung haben rund zwei Drittel der deutschen Städte und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen oder sie bereits abgeschlossen.

Was bedeutet das für Hauseigentümer?

Es gibt nicht mehr die eine gesetzlich vorgegebene Standardlösung. Sinnvoll ist deshalb eine projektbezogene Prüfung von Gebäude, Wärmebedarf, vorhandener Infrastruktur, Investitionskosten, Brennstoff- beziehungsweise Stromkosten und Förderfähigkeit.

Wir beraten Sie zu den technisch passenden Optionen und unterstützen bei den fachunternehmerseitig notwendigen Unterlagen für eine mögliche Förderung.

Gebäudemodernisierungsgesetz · Wärmenetzpaket · KfW-Förderung 458

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