
Häufige Fragen zum Kombikessel HVGP IV 15
Der HVGP IV 15 überzeugt durch seine Kombination aus Scheitholz- und Pelletbetrieb, hohe Effizienz und maximalen Bedienkomfort.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betrieb, Wartung, Förderung und Inbetriebnahme des Kombikessels.
1. Was macht den Kombikessel HVGP IV 15 besonders?
Der HVGP IV 15 kombiniert Scheitholzvergasung und vollautomatische
Pelletverbrennung in einem einzigen Heizsystem.
Dank Lambdaregelung, Touch-Steuerung und automatisch
gesteuerter Brennstoffumschaltung arbeitet der Kessel besonders effizient,
komfortabel und emissionsarm.
Durch den großen Füllraum und den leistungsstarken Pelletbrenner erreichst du höchste
Flexibilität im Heizbetrieb – ideal für moderne, nachhaltige Heizsysteme.
2. Welche Voraussetzungen gelten für Installation und Inbetriebnahme?
Der HVGP IV 15 muss vollständig hydraulisch, elektrisch und rauchgasseitig
installiert sein, bevor die Inbetriebnahme erfolgen kann.
Der Betreiber sollte zum Termin anwesend sein und für ausreichend Brennstoff sowie Wärmeabnahme
sorgen.
Für den effizienten Betrieb ist ein Pufferspeicher von mindestens 2.000 Litern
erforderlich.
Die Inbetriebnahme erfolgt ausschließlich durch autorisierte Fachpartner der
Neue Heizung GmbH.
3. Wie aufwendig ist Wartung und Reinigung?
Der HVGP IV 15 ist wartungsfreundlich konstruiert und verfügt über
eine automatische Rostreinigung sowie eine halbautomatische
Wärmetauscherreinigung über außenliegende Reinigungshebel.
Der integrierte Aschebehälter ermöglicht eine schnelle und saubere Entleerung.
Regelmäßige Sichtkontrollen der Brennkammer, Dichtungen und Pelletzuführung sorgen für
dauerhaft effizienten und störungsfreien Betrieb.
4. Ist der HVGP IV 15 förderfähig?
Eine Förderung kann im Rahmen der BEG/KfW möglich sein, wenn Gerät, Einbau und Vorhaben die jeweils geltenden technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 21.07.2026 sind für Privatpersonen im KfW-Programm 458 je nach Voraussetzungen 30 % bis maximal 80 % Zuschuss möglich. Die konkrete Förderfähigkeit sollte vor Beauftragung geprüft werden. Den KfW-Antrag stellt der Antragstellende selbst im Kundenportal „Meine KfW“; wir unterstützen bei den fachunternehmerseitig erforderlichen Unterlagen. Bei Biomasseanlagen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV zu beachten.
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